Zur Unterstützung von Projekten für geflüchtete Menschen aus der Ukraine stellt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers den Kirchenkreisen in diesem Jahr eine Sonderzuwendung von 2,5 Millionen Euro zweckgebunden zur Verfügung. Weitere finanzielle Förderung können Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche und diakonische Einrichtungen aus Mitteln der Diakonie Katastrophenhilfe (DKH) beantragen.
Der Krieg in der Ukraine drängt Millionen Menschen zur Flucht, und auch in Niedersachsen sind in den vergangenen Wochen viele geflüchtete Menschen angekommen. In Kooperation mit Hilfsorganisationen und Kommunen vor Ort haben Kirchenkreise, Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen in der Landeskirche Hannovers bereits viele Hilfsinitiativen auf den Weg gebracht. Sie reichen von der Mutter-Kind-Gruppe über die Sammlung von Hilfsgütern und Spenden bis zu blaugelben Treffpunkten in kirchlichen Räumen, um für Geflüchtete Begegnungsorte zu eröffnen.
Landesbischof Ralf Meister sagt: „Die Menschen aus der Ukraine kommen mit furchtbaren Erfahrungen zu uns. Wir wollen ihnen die konkreten Hilfen geben, die sie brauchen, damit sie sich mit ihren Nöten und Belastungen in unserer Gesellschaft aufgenommen fühlen. Als Kirche und Diakonie übernehmen wir hier gemeinsam mit dem Land Niedersachsen, dem Bündnis Niedersachsen packt an und vielen weiteren gesellschaftlichen Playern Verantwortung. Ich danke tausenden beruflich und ehrenamtlich Tätigen in Kirche und Diakonie, die bereit sind, zu helfen. Für die Opfer von Krieg und Gewalt, die zu uns kommen stellen, wir jetzt zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Arbeit vor Ort zu unterstützen.“
Über die Verwendung der 2,5 Millionen Euro, die die Landeskirche Hannovers zur Verfügung stellt, entscheiden die Kirchenkreisvorstände als Leitungsgremien der Kirchenkreise. Die Höhe der Förderbeträge ist nicht reglementiert, so dass das Geld z.B. auch für kurzfristige und kleinere Projekte, für die anderweitige Budgets nicht zur Verfügung stehen, eingesetzt werden können.
Die Diakonie Katastrophenhilfe (DKH) stellt zweckgebundene Spenden zur Unterstützung von kirchlichen oder diakonischen Initiativen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen bereit. Kirchengemeinden und Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. (DWiN) können ab sofort Anträge auf entsprechende Hilfen direkt beim DWiN einreichen. Das DWiN sammelt die Anträge und leitet sie an die DKH weiter. Die Entscheidung über die Vergabe trifft die DKH direkt. Förderbar sind akute Nothilfemaßnahmen für neu ankommende Menschen aus der Ukraine bis hin zu Maßnahmen der kontinuierlichen und längerfristigen Unterstützung über bis zu zwei Jahren. Die Fördersumme pro Antrag sollte mindestens 5.000 € betragen.