Das heißt eigentlich: Jugendliche werden mit Jugendlichen für Jugendliche aktiv und gestalten Jugendarbeit in ihrem Interesse gemeinschaftlich mit anderen.
Nach der Ordnung für die Evangelische Jugend in unserer Landeskirche § 1, Absatz 1 gilt:
„Die im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in der evangelischen Jugendarbeit tätigen Gruppen und die Verbände eigener Prägung gehören zum Verband der Evangelischen Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.“
Damit ist die große Weite des Verständnisses vom Verband Evangelische Jugend in unserer Landeskirche beschrieben. Alle Gruppen für Menschen von 6-27Jahren, die in Kirchengemeinden, Regionen oder Kirchenkreisen und im Rahmen der Verbände eigener Prägung aktiv sind, gehören zur Evangelischen Jugend. Das ehrenamtliche Engagement Jugendlicher wird durch beruflich Tätige der Landeskirche und ihrer Untergliederungen unterstützt. Im Landesjugendpfarramt befindet sich die zentrale Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend. Die Evangelische Jugend und die Verbände eigener Prägung gestalten ihre Arbeit selbstbestimmt und freiwillig.
Die Jugendverbände dienen der demokratischen Selbstorganisation und Interessenvertretung von engagierten jungen Menschen. Diese Form der Organisation von Jugendarbeit ist gesetzlich gewünscht und wird finanziell gut gefördert. Mithilfe der Gremien der Jugendverbände können Jugendliche nicht nur, aber besonders die Jugendpolitik mit gestalten.
Alles, was in Gemeinden, Kirchenkreisen, Sprengeln und Landeskirchenebene sowie in den Verbänden an Arbeit mit Jugendlichen geschieht, ist evangelische Jugend und hat demzufolge Teil an ihren Rechten und Pflichten. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Evangelische Jugend auch in Niedersachsen zu den großen und starken Jugendverbänden zählt. Beides: Das Profitieren von der staatlichen Förderung und der aktive Beitrag zur Stärkung des Jugendverbands Evangelische Jugend gehören zusammen. Das fängt in der Kirchengemeinde an, hat einen Schwerpunkt im Kirchenkreis in der Vollversammlung oder dem Kirchenkreisjugendkonvent, zeigt sich in den Sprengeljugendkonventen und mündet in der Landesjugendkammer auf der Ebene der Landeskirche.
Als eine von fünf Landeskirchlichen Evangelischen Jugenden und zusammen mit den Verbänden eigener Prägung sowie der freikirchlichen Evangelischen Jugend bildet die Evangelische Jugend unserer Landeskirche die aejn. E.V. Warum?
Aktive Jugendpolitik ist notwendig – und macht Spaß!
Das Vorhandensein eines Jugendverbands ist vom Gesetzgeber verlangte Voraussetzung dafür, dass der Staat das Engagement junger Menschen auch in der Kirche finanziell besonders fördert. Im Hintergrund dieser Grundentscheidung zur Organisation von Jugendarbeit in der demokratischen Zivilgesellschaft steht die Erfahrung der Gleichschaltung unter anderem auch der Jugendverbände im Nationalsozialismus.
Es macht Spaß, mit anderen zusammen zu diskutieren, Aktionen zu planen, Probleme zu lösen, Ideen zu entwickeln. Aktuelle Themen sind natürlich die Frage nach sozialer Gerechtigkeit – auch zwischen den Generationen, die Bildungspolitik, die neuen Medien, das Thema Inklusion, die Fragen von Nachhaltigkeit und Umweltpolitik. Zu allem ist die Meinung Jugendlicher gefragt. Die Jugendverbandsarbeit dient dazu, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen.