Der Kirchenvorstand ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er nimmt gemeinsam mit dem Pfarramt die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Als "Arbeitgeber" hat der Kirchenvorstand die Dienstaufsicht für die in der Gemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schließlich ist der Kirchenvorstand auch mitverantwortlich für den Gottesdienst und die Konfirmandenarbeit. So nimmt er gemeinsam mit dem Pfarramt die geistliche Leitung der Gemeinde wahr.
Die gemeinsamen Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten des Kirchenvorstands und des Pfarramts sind in der Kirchengemeindeordnung (KGO) festgelegt.
Für das Wohl der Gemeinde ist es von zentraler Bedeutung, dass das Zusammenwirken von Kirchenvorstand und Pfarramt möglichst reibungslos funktioniert. Neben dem guten Willen aller Beteiligten und einer Atmosphäre des Vertrauens ist die Kenntnis der Aufgaben des Kirchenvorstandes nach der KGO eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit. Nur wer seine Rolle kennt und sich seiner Zuständigkeit bewusst ist, kann mit seinem Gegenüber fair und partnerschaftlich umgehen. Das gilt für beide Seiten, für die Pastorinnen und Pastoren und für die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher.
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