Kopfgrafik Urlauberseelsorge
Foto: Antje Wachtmann / HkD

Grundsätzliches

Grundsätzliches

Wer richtet den Urlauberseelsorgedienst aus?
Der Urlauberseelsorgedienst wird von der ev. luth. Landeskirche Hannovers ausgerichtet. Diese beauftragt Pastorinnen und Pastoren nach Antrag zum Urlauberseelsorgedienst in einer der ausgeschriebenen Gemeinden zum beantragten Zeitraum.

Was sind Urlauberseelsorger*innen?
Einige Gemeinden an der Nordsee haben Anspruch auf die Unterstützung durch Urlauberseelsorgerinnen und -seelsorger. Die Urlauberseelsorger*innen bieten Programm und Seelsorge für die Urlauber*innen in diesen Gemeinden an und unterstützen die Gemeinden bei Gottesdiensten und Kasualien für Urlauber*innen. Der Urlauberseelsorgedienst ist zeitlich begrenzt.

Wie bewerbe ich mich als Urlauberseelsorgedienst?
Die Ausschreibung des Urlauberseeldienstes findet sich im Kirchlichen Amtsblatt und auf dieser Homepage unter Ausschreibung. Vor der Bewerbung halten Sie bitte Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt des gewünschten Einsatzortes und mit dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin von Kirche im Tourismus. Die Bewerbung erfolgt über den Dienstweg beim Landeskirchenamt der ev. luth. Landeskirche Hannovers. Das Formular für die Bewerbung finden Sie unter Formulare.

Muss ich für den Urlauberseelsorgedienst Urlaub nehmen?
Der Dienst als Urlauberseelsorger*in wird in der Regel nicht als Erholungsurlaub angerechnet, daher muss auch kein Urlaub beantragt werden. In einigen Landeskirchen bestehen aber andere Regelungen, hier kann es sein, dass Urlaub genommen werden muss. Für Fragen wenden Sie sich bitte an ihr Landeskirchenamt oder an den zuständigen Referenten von Kirche im Tourismus.

Wie lange dauert der Einsatz als Urlauberseelsorger*in?
Die Dauer des Urlauberseelsorgedienstes wird in der Regel mit den Gemeinden abgesprochen. Ein Dienst unter 2 Wochen ist nicht möglich. Gewünscht ist eine Dauer des Aufenthaltes von 3 Wochen ggf. länger.

Wann kann man Urlauberseelsorger*in werden?
Verschiedene Gemeinden haben das ganze Jahr über Anspruch auf Unterstützung durch Urlauberseelsorger*innen, andere Gemeinden nur für die Sommermonate. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung und den Informationen auf dieser Homepage (Ausschreibung, Einsatzorte).

Wie sieht das Verhältnis von Dienst und Erholung im Einsatz als Urlauberseelsorger*in aus?
Im Regelfall bleibt neben der Tätigkeit als Urlauberseelsorger*in genügend Zeit für die persönliche Erholung. Wie das Verhältnis von Dienst und Erholung ist, ist von Ort zu Ort unterschiedlich, von der Jahreszeit abhängig und auch individuell vom Urlauberseelsorger /von der Urlauberseelsorgerin verschieden. Individuelle Regelungen können in Absprache mit den Ortspastoren der Urlauberseelsorgegemeinde getroffen werden.

Muss ich einen Bericht über meine Arbeit schreiben?
Wir bitten Sie uns einen Bericht über Ihre Tätigkeit als Urlauberseelsorgerin bzw. Urlauberseelsorger zu schreiben und an das Landeskirchenamt der ev. luth. Landeskirche Hannovers zu senden. Die Formulare für den Bericht können Sie auf dieser Homepage unter Formulare in verschiedenen Dateiformaten herunterladen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an Pastorin Antje Wachtmann, Referentin für Kirche im Tourismus, wenden.


 

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Antje Wachtmann
Georgswall 7
26603 Aurich
Tel.: 04941 95 92 51
Fax: 04941 99 17 36

Referentin für Kirche im Tourismus
Pastorin