Wo kann man Urlauberseelsorger*in sein?
Verschiedene Gemeinden an der Nordsee haben Anspruch auf Unterstützung durch Urlauberseelsorger*innen. Die Orte entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Kann ich mir einen Ort aussuchen?
Grundsätzlich ist es möglich sich einen Einsatzort auszusuchen. Hierfür erfolgt die Absprache mit dem Pfarramt des gewünschten Einsatzortes. Es kann allerdings vorkommen, dass zur gewünschten Einsatzzeit die Stelle schon vergeben ist. Besonders bei Terminen in den Schulferien ist es ratsam möglichst früh mit dem Pfarramt des gewünschten Einsatzortes Kontakt aufzunehmen.
Wo bekomme ich Informationen über den Ort an dem ich Urlauberseelsorger*in werden möchte?
Erste Informationen über die Orte, die für den Urlauberseelsorgedienst zur Verfügung stehen, erhalten Sie hier auf der Homepage unter Ausschreibung. Zur genaueren Information bitten wir Sie sich direkt an die Gemeinden zu wenden.
Wo werden Urlauberseelsorger*innen untergebracht?
In einigen Gemeinden steht den Urlauberseelsorger*innen eine Urlauberseelsorgerwohnung zur Verfügung, in anderen Gemeinden wird für den Urlauberseelsorger/die Urlauberseelsorgerin eine Ferienwohnung angemietet. Die ist individuell geregelt. Sollten Sie besondere Anforderungen an die Unterbringung stellen, bitten wir Sie sich direkt an die Gemeinden zu wenden.
Kostet die Unterbringung etwas?
Im Regelfall ist die Unterbringung für den Urlauberseelsorger/ die Urlauberseelsorgerin kostenlos. An Orten, die keine Urlauberseelsorgewohnung haben bestehen im Einzelfall Ausnahmeregelungen. Diese erfragen Sie bitte direkt in der Gemeinde. Mitreisende Familienangehörige müssen einen Anteil an der Übernachtung bezahlen. Dieser variiert von Ort zu Ort, bitte bei der Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Gemeinde nachfragen.
Kann man seine Familie mitbringen?
Es ist immer möglich seine Familie mit zum Urlauberseelsorgerdienst zu bringen. Die Familienangehörigen müssen allerdings einen Anteil an den Unterbringungskosten übernehmen. Wenn die Größe der Urlauberseelsorgewohnung vor Ort nicht ausreicht, müssen Absprachen mt der betreffenden Gemeinde getan werden. Es ist ebenfalls möglich die Familie nur für einen Teil der Dienstzeit kommen zu lassen.
Welche Kosten kommen abgesehen von der Unterbringung auf mich zu?
In allen Orten wird von der Kurverwaltung eine Kurtaxe erhoben. In einigen Dienstorten werden diese Kosten für den Urlauberseelsorger/die Urlauberseelsorgerin von der Gemeinde getragen, in anderen Orten geht die Kurtaxe zu Lasten des Urlauberseelsorgers/der Urlauberseelsorgerin. Dies ist individuell bei der Kontaktaufnahme mit der Gemeinde zu erfragen. Bei Urlauberseelsorgedienststellen auf den Inseln ist es nicht immer möglich das Auto mitzunehmen. In diesem Fall entstehen Kosten für das Unterstellen des Fahrzeugs während des Inselaufenthaltes. Bei manchen Fährlinien muss das Gepäck aufgegeben werden. Hierfür entstehen dann Gebühren. Die Fahrtkosten für den Urlauberseelsorger/die Urlauberseelsorgerin werden zum und vom Einsatzort mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel (2. Klasse)von der ev. luth. Landeskirche Hannovers übernommen. Die Abrechnung erfolgt über das zuständige Kirchenkreisamt. Bei der Anreise mit dem PKW wird der entsprechende Preis der öffentlichen Verkehrsmittel erstattet. Familienangehörige müssen ihre Fahrtkosten selber tragen. Es können Kosten für die Benutzung von Waschmaschine und Trockner entstehen, darüber hinaus erheben manche Gemeinden eine Pauschale zur Endreinigung der Urlauberseelsorgewohnung. Diese Kosten erfragen Sie bitte direkt bei der Gemeinde.
Können Haustiere mitgebracht werden?
Im Normalfall ist es nicht möglich Haustiere mitzubringen. Eine Ausnahme können Orte sein, die keine eigene Urlauberseelsorgewohnung haben. Hier müsste dann eine entsprechende Ferienwohnung gesucht werden. Weitere Informationen im Kontakt mit den Gemeinden.