Kopfgrafik Männer

Foto: pixabay Grafik: HkD

Anmelde-Informationen

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

§ 1 Anmeldung

(1) Die Anmeldung für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Männerarbeit/HkD kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder als Fax-Anmeldung erfolgen. Mit der Anmeldung werden die Anmelde- und Teilnahmebedingungen anerkannt.

(2) Veranstaltungen, die nicht von der Männerarbeit/HkD, sondern in der Verantwortung anderer Träger durchgeführt werden, unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Trägers, die von den hier benannten Bedingungen abweichen können.

§ 2 Annahme der Anmeldung und Teilnahmeentgelt

(1) Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Anmeldung bestätigt. Bei Tagesveranstaltungen gilt die Anmeldung als angenommen, sofern nicht eine anderslautende Rückmeldung erfolgt.

(2) Für Veranstaltungen mit einem vorab zu entrichtenden Teilnahmebeitrag wird eine entsprechende Rechnung versandt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmenden

(1) Tritt ein Teilnehmer von seiner Anmeldung zurück, können Ausfallkosten entstehen.

(2) Bei Abmeldungen, die später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, sind der Männerarbeit/HkD 50 % des Teilnahmebeitrags, bei Abmeldungen später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Teilnahmebeitrags zu erstatten.

(3) Bei kurzfristigen Abmeldungen, die innerhalb der letzten drei Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn erfolgen und im Falle des unangekündigten Nichtantritts ist der Männerarbeit/HkD der volle Teilnahmebeitrag zu erstatten.

§ 4 Hinweis auf elektronische Speicherung der Anmeldedaten

(1) Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden im Rahmen eines automatisierten Verfahrens in Form von Name, Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes und Telekommunikationsdaten gespeichert. Die Daten sind erforderlich, um die Interessenten in der Anmeldeliste aufzunehmen und Teilnahmelisten zu erstellen.

(2) Die mit der Anmeldung erhobenen Daten werden weiterhin genutzt, um auf weitere Veranstaltungen der Männerarbeit/HkD aufmerksam zu machen. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.

(3) Die durch die Männerarbeit/HkD erfassten Daten unterliegen den in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz.

Versicherungsschutz bei kirchlichen Veranstaltungen

Seitens der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers bestehen Sammelversicherungsverträge unter anderem für Haftpflicht-, Unfall- sowie Dienstreise-Kasko-Schäden.

Haftpflichtversicherungsschutz genießen Personen, die für die Landeskirche und ihre Körperschaften beruflich, ehrenamtlich oder als Honorarkräfte tätig sind oder Personen, die an landeskirchlichen Veranstaltungen teilnehmen. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel den Ersatz von Schäden, für die der Geschädigte einen Anspruch nach den gesetzlichen Haftungsvorschriften geltend machen kann. Unter anderem sind Schäden versichert, die entstehen durch Abhalten von Kinder-, Jugend- oder sonstiger Gruppenarbeit (einschl. Freizeiten, gesellige Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Wanderungen), durch die Nutzung von Gebäuden und Anlagen oder Abhandenkommen von Sachen. Nicht mitversichert ist der Verlust von Geld und Wertgegenständen. Der Haftpflichtversicherungsschutz ist nachrangig. Er tritt nur ein, soweit nicht ein anderer Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.

Unfallversicherungsschutz genießen alle Personen, die an Gottesdiensten oder sonstigen kirchlichen Veranstaltungen, auch Freizeiten teilnehmen. Hierunter fallen Unfälle, die sich in kirchlichen Gebäuden oder auf kirchlichen Grundstücken ereignen. Personen, die an regelmäßigen Gruppenstunden teilnehmen sowie kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (angestellte und ehrenamtlich tätige Personen sowie Freiwillige und Honorarkräfte) haben Versicherungsschutz auch für Unfälle, die auf dem direkten Wege zu und von Stätten der Betätigung oder Veranstaltungen eintreten. Der Unfallversicherungsschutz ist nachrangig. Er tritt nur ein, soweit nicht ein anderer Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.

Die Anreise der Teilnehmenden von ihrem Wohnort zu Seminaren oder Freizeiten und wieder zurück fällt nicht unter den Unfallversicherungsschutz.

Auch an nicht kirchlichen Tagungsorten besteht Unfallversicherungsschutz.

Es besteht bei rein kirchlichen Veranstaltungen wie z. B. Exkursionen, Wanderungen, Pilgerwegen und sportlichen Aktivitäten Unfallversicherungsschutz, jedoch nicht bei Kooperationen z. B. mit Sportvereinen.

Dienstreise-Kasko-Versicherungsschutz besteht für beruflich Mitarbeitende, wenn diese als Eigentümer oder Halter eines Fahrzeuges bei genehmigten Dienstreisen oder Auftragsfahrten einen Kraftfahrzeugschaden erleiden. Gleiches gilt für ehrenamtlich tätige Personen, die bei der Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben einen Kraftfahrzeugschaden erleiden. Die Versicherung tritt bei beruflich Mitarbeitenden nur ein, wenn die Dienst- oder Auftragsfahrt wegstreckenentschädigungsfähig ist. Bei ehrenamtlich tätigen Personen muss die Dienst- oder Auftragsfahrt von der kirchlichen Körperschaft veranlasst oder in deren Interesse unternommen worden sein. Versichert sind Personenkraftwagen und Kleinbusse bis neun Sitzplätze und Anhänger bis max. 1,5 Tonnen. Der Versicherungsschutz einer anderweitigen (z.B. privaten) Kasko- Versicherung geht der Dienstreise-Kasko-Versicherung vor, wenn der Schaden größer ist als der Selbstbehalt plus Rückstufungsverlust. In diesem Fall wird der Selbstbehalt plus Rückstufungsverlust von der Dienstreise-Kasko-Versicherung abgedeckt.

Für Fahrten im Rahmen von Seminaren und Freizeiten besteht der Dienstreise-Kasko-Versicherungsschutz nur für haupt- oder ehrenamtliche Leitungspersonen, die diese Fahrt als genehmigte Dienstreise unternehmen oder mit der Fahrt ausdrücklich beauftragt worden sind.

Andere als die genannten Leitungspersonen genießen keinen Dienstreise-Kasko-Versicherungsschutz.

Hinweis: Die vorgenannten Informationen sind nicht vollständig und dienen lediglich der Orientierung. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es gelten die vertraglichen Versicherungsbestimmungen.