Standards Verlässlich geöffnete Kirche

Signet ohne Bildunterschrift

Kirchen mit dem Signet erfüllen folgende Bedingungen:

  1. Die Kirche ist regelmäßig mindestens 5 Tage in der Woche täglich vier Stunden zu Besuch und zur Besichtigung geöffnet.
  2. Die reguläre Öffnungszeit teilt sich in zwei Vormittags- und zwei Nachmittagsstunden, in der Regel 10-12 Uhr und 14-16 Uhr (nach örtlichen Gegebenheiten kann diese Öffnungszeit auch anders gestaltet werden, muss aber dann auch verbindlich angezeigt werden).
  3. Der Öffnungszeitraum ist vom 1. April bis 30. September eines Kalenderjahres einzuhalten, wird aber auf jeden Fall für mindestens ein halbes Jahr gewährleistet.
  4. In der Kirche liegen Informationen über die Kirche und aus dem aktuellen Leben der Gemeinde, insbesondere Hinweise auf die Gottesdienste, für die Besucher zur Mitnahme aus, z. B. ein Kirchenführer und ein Gemeindebrief.
  5. Die Kirche wird in einem einladend geordneten Zustand gehalten.
  6. Die Kirchengemeinde kann das Logo "Verlässlich geöffnete Kirche" verwenden, um auf die geöffnete Kirche am Ort und in der Region in jeder möglichen Form aufmerksam zu machen. Das Signet ist geschützt und darf nur in dieser Form verwendet werden.
  7. Das Recht, das Logo zu verwenden, kann entzogen werden, wenn die Selbstverpflichtung nicht eingehalten wird.
Kirchen mit diesem Zeichen sind besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer eingestellt. Grafik: HkD

Radwegekirchen erfüllen zusätzlich diese Bedingungen:

  1. Die Kirche ist in unmittelbarer Nähe zu einem Radwanderweg.
  2. Die Kirche ist tagsüber von Ostern bis zum Reformationstag frei zugänglich.
  3. Die Kirche ist als Radwegekirche durch Hinweisschilder auf dem Radweg und an der Kirche gekennzeichnet.
  4. Der Kirchenraum lädt zur Stille und Besinnung ein.

Förderliche Eigenschaften, die möglichst vorhanden sein sollen:

  • Der Kirchenraum ist gastfreundlich gestaltet durch:
    • seine äußere Ordnung
    • die Auslage von geistlichen Texten
    • einen speziellen Gebetsort
    • Angebote von Andachten und die Gelegenheit zur Seelsorge
       
  • Das Außengelände ist für Radler/innen gastfreundlich gestaltet durch:
    • geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mit Gepäck
    • Orte für die Rast (Tische und Bänke)
    • Zugang zu Trinkwasser und Toiletten

Pilgerwegkirchen erfüllen zusätzlich diese Bedingungen

Signet Pilgerkirche mit Bildunterschrift
Kirchen mit diesem Zeichen sind besonders auf Pilgerinnen und Pilger eingestellt.

Die Kirche liegt in unmittelbarer Nähe zu einem ausgeschilderten Pilgerweg.

  1. Die Kirche ist in der Zeit von Ostern (1.4.) bis zum Reformationstag (Allerheiligen) tagsüber in der Zeit von 9 18 Uhr* frei zugänglich und geöffnet.
  2. Die Kirche ist als Pilgerkirche gekennzeichnet (siehe unter 2. Signet).
  3. Das Außengelände ist gastfreundlich gestaltet.
  4. Der Kirchenraum ist als geistlicher Raum gestaltet und lädt zu Besinnung und Gebet ein: durch seine äußere Ordnung, durch die Auslage von geistlichen Texten, durch einen Lichterbaum und/oder ein Anliegenbuch als speziellem Gebetsort.
  5. Ein Pilgerstempel ist vorhanden und zugänglich.

* Dieser Zeitraum wird gewährleistet durch die verlässliche Öffnung der Kirche (siehe Standards
Kirche mit Signet) und der Möglichkeit, den Kirchenschlüssel im Radius von 300 m im genannten
Zeitraum zu erhalten.

Angebote für Pilgernde, die wünschenswert sind

Geistliche Angebote:

  • Es besteht die Möglichkeit einen Pilgersegen zu empfangen
  • Es gibt das Angebot von Andachten, bzw. Hinweise auf Gottesdienstzeiten.
  • Es besteht Gelegenheit zur Seelsorge.
  • Es gibt Infomaterialien zur Gestaltung und Geschichte der Kirche.

Gastfreundliches Außengelände:

  • Orte für die Rast (Tische und Bänke)
  • Zugang zu Trinkwasser und Toiletten

Weitere Auskünfte und Informationen:

  • zu Übernachtungsmöglichkeiten (nächste Pilgerherberge)
  • zu Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten