Wir unterstützen Kirchengemeinden und Kirchenkreise durch finanzielle Beteiligung gemäß der landeskirchlichen Bewilligungsbedingungen für die Förderung der kirchlichen Arbeit im touristischen Feld.
Sie engagieren sich in einer Kirchengemeinde oder in ihrem Kirchenkreis für Kirche im Tourismus z.B.
- als Offene Kirche, Radwegekirche oder Pilgerkirche
- mit Angeboten für Gäste in Ihrer Kirche (Kirchenführungen, etc.)
- oder entwickeln missionarische Projekte in der Arbeit mit Gästen bzw. Touristen
- möglicherweise möchten Sie einen neuen Kirchenführer oder eine Publikation für Gäste entwerfen
- - oder es geht um Maßnahmen der Urlauberseelsorge wie z. B. Gottesdiensten in der Freizeitwelt.
Dann beantragen Sie einen Zuschuss. Gefördert werden können z.B. die Erstellung von Flyern mit Kirchenführungen, Postkarten, Kerzen für Lichterbäume, Verteilmaterialien oder Kosten für Veranstaltungen.
Wir empfehlen sehr, schon vor Antragstellung den Kontakt zu uns aufzunehmen – wir beraten Sie gern.
Nebenstehend in der Box finden Sie Antragsformular und Bewilligungsbedingungen.Das Antragsformular kann digital ausgefüllt und unterschrieben werden, hierfür stellen wir auch eine Erklärung der notwendigen Schritte als Dokument bereit.