Foto: Susanne Ruge/HkD

Das Tätigkeitsfeld der Küsterinnen und Küster

Der Küster oder die Küsterin sorgt durch seinen oder ihren Dienst für die äußeren Voraussetzungen des gottesdienstlichen Lebens im Alltag einer Kirchengemeinde. Obwohl ein Großteil der Aufgaben technischen oder organisatorischen Charakter besitzt, kann dieTätigkeit nicht von den geistlichen Bezügen christlichen Lebens getrennt werden.

Aus dieser Aufgabenstellung ergibt sich eine Tätigkeitsbeschreibung, die ein praktisches und technisches Übergewicht hat, aber ohne das Wissen um die geistlichen und kultischen Bezüge nicht sinnvoll ausgeübt werden kann.

Ansprechpartner*in für Besucher*innen, Gäste und Gemeindeglieder

Durch ihre Präsenz in den Gebäuden und Anlagen der Kirchengemeinde sind Küster*innen Ansprechpartner*innen für Besucher, Gäste und Gemeindeglieder.

  • Sie geben Auskunft, übermitteln Informationen oder stimmen organisatorische Angelegenheiten ab.
  • Sie beantworten Fragen, erledigen Anliegen und stehen vermittelnd und informierend zwischen Gemeindegliedern und Gemeindeleitung.
  • Sie tragen durch ihren Dienst dazu bei, dass sich die Gemeinde als Familie Gottes mit Freude zu ihren Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen versammeln kann.
 
Schluessel
Foto: HkD

Breites Aufgabenspektrum

Folgendes Aufgabenspektrum umschreibt das Berufsbild eines Küsters, einer Küsterin:

  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Gottesdienste und Amtshandlungen,
  • Vorbereitung, Begleitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen der Kirchengemeinde,
  • Einweisung, Einteilung und Beaufsichtigung von Hilfskräften und Handwerkern,
  • Bedienung, Überwachung und Pflege der ihnen anvertrauten Gebäude, Anlagen und Gegenstände,
  • Sorge für angemessene Beseitigung von Störungen und geeignete Hilfe in Notfällen,
  • Beachtung der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften.

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und deren Umsetzung in der Kirchengemeinde bildet ebenfalls eine große Verantwortung im Küsterdienst.

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Frauke Weiß

Verwaltungsangestellte