a) Kirchenkreiskonzept Gebäudemanagement und Klimaschutz ab 2023
b) Beschließt Energiemanagementkonzept (EM-Konzept) des Kirchenkreises
c) Entscheidet über energierelevante Zuweisungen an Kirchengemeinden entsprechend EM-Konzept
d) Beauftragt Kirchenamt mit Unterstützungsaufgaben für das EM-Konzept
Stukturfragen:
- In welchem Ausschuss?
- Bei wem im Kirchenamt?
- Mitglieder aus Bau- u. Finanzausschuss
- Mitglieder des Ausschusses für Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung
- Mitglieder aus Kirchenkreisvorstand
- Engagierte Einzelpersonen aus Gemeinden
- Gebäudemanager*in
Energiemanagementkonzept
Das Kirchenamt unterstützt das Energiemanagementkonzept des Kirchenkreises:
Energiemanagementkonzept
Aufgaben der Energiebeauftragten
- Entwicklung der Verbräuche
- Kennzahlenbildung (Verbrauch/m², Kosten/Gd mit Hzg etc.)
- Aufdeckung von Schwachstellen
- Verbesserungsvorschläge investiv/nichtinvestiv (Nutzerverhalten)
- Energiebericht an Kirchenamt