Neuer Rahmenvertrag zwischen EKD und GEMA
Es gibt einen neuen Rahmenvertrag zwischen der EKD und der GEMA. Darin ist festgelegt, dass alle Filmvorführungen vorab online bei der GEMA gemeldet werden müssen unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-t
Dieser neue Rahmenvertrag ermöglicht es, dass Filmveranstaltungen in kirchlichen Gemeinden und Einrichtungen in der Regel kostenfrei durchgeführt werden können.
Dieser Rahmenvertrag gilt für:
- Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen der Landeskirchen und der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD)
- diakonische Einrichtungen, deren Träger die Kirche ist (z.B. KITA, Altenheim, Diakoniestation)
- kirchliche Werke und Verbände (z.B. CVJM)
Bedingung des Rahmenvertrags sind:
- Für die Veranstaltung wird kein Eintritt erhoben.
- Die Kirche ist die alleinige Veranstalterin, es gibt keine außerkirchlichen Kooperationspartner*innen.
Zum Verständnis:
Um einen Film legal vorführen zu dürfen, benötigen Sie grundsätzlich zwei Lizenzen:
- eine Lizenz zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung (das ist bei allen Filmen aus dem Medienportal gegeben)
- eine Lizenz zur Wiedergabe der im Film abgespielten Musik. Filmmusik ist urheberrechtlich geschützt. Diese Rechte der Musik-Autor*innen werden von der GEMA wahrgenommen.
Konfirmand*innenunterricht /- freizeiten
Eine Gruppe von Konfirmand*innen gilt als geschlossene Gruppe. Führen Sie in diesem Rahmen einen Film vor, benötigen Sie keine der beiden Lizenzen.
Schulen:
Für Schulen gelten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Schulträger und des niedersächsischen Kultusministeriums. Bitte erkundigen Sie sich dort.