Stiftungen sind auf Dauer angelegt. Das Stiftungsvermögen muss in vollem Umfang erhalten werden, nur die Erträge des Vermögens stehen zur Verwirklichung des Stiftungszweckes zur Verfügung. Der Zweck der Stiftung wird durch den Willen des Stifters bestimmt und in der Stiftungssatzung weitestgehend unveränderlich festgelegt. Durch Spenden und Zustiftungen können Kapital und Erträge vermehrt und so die Möglichkeiten, nachhaltig zu wirken, gesteigert werden.
Eine Stiftung arbeitet operativ, wenn sie eigene Projekte oder Programme finanziert. Fördernd wird sie tätig, wenn sie ihre Erträge den Projekten anderer zur Verfügung stellt. Auch Mischformen der Tätigkeit sind möglich, all das wird in der Satzung festgelegt. Auch der Tätigkeitsschwerpunkt wird vorab gesetzt:
Unterhaltung oder Förderung diakonischer Einrichtungen, z.B.:
- in Kindertagesstätten
- in Diakoniestationen
- in Krankenhäusern
- in Pflegeeinrichtungen für alte/kranke/behinderte Menschen
Förderung von Gemeindeprojekten oder gemeindlicher Arbeit, z.B.:
- Diakonieprojekte für Kinder/Jugendliche/Obdachlose/Arbeitslose
- Stadtteilprojekte
- Wettbewerbe für innovative kirchliche Projekte
- Jugendbegegnungen
Förderung im Kulturbereich, z.B.:
- Kunstausstellungen
- Konzerte
- Stipendien
Förderung im Personalbereich, z.B.:
- Teil-Pastorenstellen
- Teil-Diakonenstellen
- Teil-Kantorenstellen
Förderung im Sachbereich, z.B.:
- Kirchgebäude
- Orgeln
- Glocken
- Innenausstattungen kirchlicher Räume
- Gemälde und Kunstgegenstände
Und anderes mehr, was Sie für sich entdecken werden...
Wichtig: Das Ziel der Stiftung muss klar und überzeugend sein. Nur so lassen sich Stifter und Stifterinnen finden und begeistern.