Wer stiftet, will Gutes tun
Den Himmel verdienen kann sich niemand, auch nicht durch eine Stiftung. Doch als Mensch den Menschen langfristig etwas Gutes geben, das können wir. Es gibt viele kirchliche Stiftungen; das Niedersächsische Stiftungsgesetz räumt den kirchlichen Stiftungen eine gewisse Sonderstellung ein. Kirchliche Stiftungen zeichnen sich, wie der Name sagt, durch eine besondere Nähe zu kirchlichen Fragen aus: sie verfolgen ausschließlich oder überwiegend kirchliche Zwecke, sind von der Kirche gegründet, mit Kirche verbunden oder ohne Kirche nicht denkbar. Nur die Kirche kann auch staatskirchenrechtlich betrachtet - verbindlich sagen, ob die kirchliche Stiftung ihren Stiftungszweck erfüllt. Daher unterliegen kirchliche Stiftungen nicht wie weltliche Stiftungen der Aufsicht der staatlichen Stiftungsbehörde sondern weitgehend der kirchlichen Stiftungsaufsicht, die darauf achtet, dass der Stifterwille eingehalten wird und die Stiftungserträge dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.
Wer stiftet, will Gutes tun. Er oder sie - viele Stifter sind Stifterinnen - setzen ihr Vermögen ein, um auf Dauer zu helfen, in Gesellschaft und Kirche hinein zu wirken und damit Zukunft zu gestalten. Das eigene Engagement, der eigene Wille findet eine endgültige Form. Der Rechtsgedanke der Stiftung findet sich bereits in der Antike. Die ältesten heute noch in Deutschland existierenden Stiftungen sind vor über 1000 Jahren entstanden und wirken fort. Sie überstehen politische und kulturelle Veränderungen und bleiben allein ihrer Satzung und damit dem Stifterwillen verantwortlich.