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Die Evangelischen Frauen begrüßen die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes

Nachricht 17. April 2024

Ein erster Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Selbstbestimmung

Nach intensiver Diskussion und unter Einbeziehung zahlreicher Stimmen aus der Zivilgesellschaft hat der Deutsche Bundestag am Freitag das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen. Die Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD), Angelika Weigt-Blätgen, begrüßt den Beschluss: „Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes ist ein theologisch wie menschenrechtlich gebotener Schritt, der einen Paradigmenwechsel von der medizinischen Pathologisierung hin zur Selbstbestimmung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen markiert.“

Die Verabschiedung des SBGG ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen der Zivilgesellschaft, dass die Notwendigkeit unterstreicht, Menschen in ihrer geschlechtlichen Identität anzuerkennen und zu unterstützen, statt sie zu diskriminieren. Die Evangelischen Frauen sehen in der Streichung des § 13 Abs. 5 SBGG, der die automatisierte Datenweitergabe an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden vorsah, sowie in den vorläufigen Regelungen zur Trans*elternschaft wichtige Schritte, die die Rechte und den Schutz der betroffenen Personen stärken.

Gleichzeitig erkennen die Evangelischen Frauen, dass der Gesetzgebungsprozess von einer intensiven und teils kontroversen Debatte begleitet wurde, die auch trans*feindliche Ressentiments zutage gefördert und befördert hat. Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland, mahnt: „Diese Entwicklungen erinnern uns daran, dass der Kampf gegen Diskriminierung und für eine inklusive Gesellschaft eine fortlaufende Aufgabe bleibt. Der Beschluss des SBGG ist ein Meilenstein auf diesem Weg, doch das Engagement darf hier nicht enden.“

Während die Evangelischen Frauen die positiven Veränderungen begrüßen, die durch das Gesetz erreicht wurden, bleiben die Evangelischen Frauen kritisch gegenüber Aspekten, die hinter den menschenrechtlichen Standards zurückbleiben. Einige Aspekte bedürfen weiterer Aufmerksamkeit und möglicherweise der Nachbesserung, um sicherzustellen, dass das Gesetz in seiner Anwendung die Selbstbestimmung und die Würde aller Menschen vollumfänglich respektiert.

Die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. werden auch in Zukunft konstruktiv und kritisch den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, der Zivilgesellschaft und den betroffenen Gemeinschaften suchen. Ziel bleibt es, eine Gesellschaft zu fördern, in der jeder Mensch frei und ohne Angst vor Diskriminierung seine Identität leben kann.

Evangelischen Frauen in Deutschland e.V.

Ansprechpartnerin

Susanne Paul
Susanne Paul
Archivstr. 3
30169 Hannover

Evangelische Frauen*

Landespastorin für Frauenarbeit