Das Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers bildet Verwaltungsfachangestellte (Fachrichtung Kirchenverwaltung) aus.
Überblick
Die Ausbildung umfasst drei Jahre und gliedert sich in:
- berufspraktische Zeiten in der Verwaltungsstelle im Haus kirchlicher Dienste
- schulische Zeiten an der Berufsschule und
- zentrale Lehrgänge der Landeskirche
Ziel der Ausbildung ist es, den Auszubildenden die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie für die verschiedenen kirchlichen Aufgabenbereiche brauchen, in denen sie als Verwaltungsfachangestellte tätig werden sollen.
Berufspraktische Ausbildung
Das Haus kirchlicher Dienste ist eine Einrichtung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Es ist zuständig für die finanzielle und personelle Verwaltung sowie für das Gebäudemanagement vieler landeskirchlicher Einrichtungen. Im Haus kirchlicher Dienste sind derzeit rund 150 Mitarbeitende beschäftigt, davon circa 80 Referenten, die beratend auf inhaltlicher Ebene im gesamten Gebiet der Landeskirchen tätig sind.
Während der Ausbildung lernen Sie die verschiedenen Abteilungen der kirchlichen Verwaltung (z.B. Finanzabteilung, Personalabteilung, Allgemeine Verwaltung) kennen. Außerdem besteht die Chance Einblicke in einem der sechs Fachbereiche zu erlangen, um dort auch die inhaltliche und theologische Arbeit kennenzulernen.
Theoretische Ausbildung
Die Ausbildungszeiten an der Hannah-Arendt Schule in Hannover umfassen insgesamt drei Phasen, die jeweils als Blockunterricht durchgeführt werden:
- Grundstufe (3,5 Monate im ersten Ausbildungsjahr)
- Fachstufe I (3,5 Monate im zweiten Ausbildungsjahr)
- Fachstufe II (3,5 Monate im dritten Ausbildungsjahr)
Die drei zentralen Lehrgänge der Landeskirche werden für alle Auszubildenden eines Einstellungsjahrgangs im Lutherheim in Springe durchgeführt:
- Einführungslehrgang (2 Wochen im ersten Ausbildungsjahr)
- Zwischenlehrgang (4 Wochen im zweiten Ausbildungsjahr)
- Abschlussprüfung (8 Wochen im dritten Ausbildungsjahr)
Unterrichtsfächer sind u.a. Kirchliches Verfassungsrecht, Staatskirchenrecht, Staatsrecht, Bürgerliches Recht, Beamtenrecht, Mitarbeiterrecht, Kaufmännische Buchführung, Kassenrecht, Haushaltsrecht, Grundstücks- und Friedhofsrecht sowie Leben und Lehre der Kirche.
Besonderheiten der Arbeit
Sie haben regen Kontakt zu den Mitarbeitern aus kirchlichen Einrichtungen, für die Sie mit Ihrer Verwaltungskompetenz da sind.
Sie haben mit sehr unterschiedlichen Mitarbeitergruppen zu tun - mit Pastoren und Pastorinnen, Diakonen und Diakoninnen, pädagogisch Mitarbeitenden und anderen mehr.
Sie arbeiten in der Regel in begrenzt großen Organisationseinheiten der kirchlichen Verwaltung.
Sie verwalten einige landeskirchliche Einrichtungen, darunter Tagungsstätten und Klöster sowie fachspezifische Einrichtungen.