Klimaschutzgesetz der Landeskirche am 1. Dezember beschlossen
Die hannoversche Landessynode hat am Freitag, den 1. Dezember 2023, ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Sie will bis spätestens 2045 treibhausgasneutral werden und so die Vorgaben des Bundes einhalten. Zugleich gehe es um die Glaubwürdigkeit der Kirche, sagte die Vorsitzende des Umwelt- und Bauausschusses, Bettina Siegmund, bei der Tagung des Kirchenparlamentes in Hannover. Die Bewahrung der Schöpfung gehöre essenziell zum kirchlichen Auftrag.
Dieses Kirchengesetz soll dazu beitragen, die kirchlich verursachten Treibhausgasemissionen verbindlich und schnell zu senken und kirchliches Verhalten ökologisch, ökonomisch und sozial, also nachhaltig zu gestalten.
Bereits bis 2035 sollen die Treibhausgas-Emissionen in der Landeskirche um 80 Prozent im Vergleich zu denen von 2023 gesenkt werden. Insbesondere durch Veränderungen in den Bereichen Gebäude und Mobilität soll das Ziel erreicht werden. Dabei soll der Energieverbrauch gesenkt und vermehrt auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Alle kirchlichen Gebäude sollen daraufhin überprüft werden, ob sie für die Gewinnung von Solarenergie geeignet sind. Das Gesetz soll zum Januar 2024 in Kraft treten.
Für die Umsetzung der Maßnahmen zur Reduzierung der THG-Emissionen sind die Kirchenkreise, landeskirchlichen Einrichtungen, die Klöster Loccum und Amelungsborn sowie das Landeskirchenamt verpflichtet, Klimaschutzmanagementkonzepte bis zum 31.12.2024 zu erstellen. Die Aktualisierung erfolgt mit dem Beginn der jeweils folgenden Planungszeiträume. Das Klimaschutzmanagementkonzept benennt die aktuelle Situation, Ziele, kontinuierlich zu überprüfende und anzupassende Maßnahmen und Zuständigkeiten in folgenden Bereichen:
- Energiemanagement
- Mobilitätsmanagement
- Nachhaltige Bewirtschaftung von Kirchenland
- Produktion von regional erzeugtem Strom
Zur Erarbeitung dieser Konzepte gibt es allgemeine Hinweise sowie Musterkonzepte. Sie stehen auf einer eigenen Unterseite zum Download bereit.