Ein Baustein im Klimaschutzkonzept?
Der Einsatz von Freiflächenphotovoltaik ist Teil der Klimaschutzstrategie Niedersachsens. Auch die Landeskirche will durch die Erzeugung regenerativer Energien einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten. Das am 01. Dezember 2023 verabschiedete Klimaschutzgesetz verpflichtet die Kirchenkreise deshalb ausdrücklich in ihren Klimaschutzkonzepten Strategien zur Erzeugung regionalen Stroms zu entwickeln. Die Bereitstellung von Kirchenland für Freiflächenphotovoltaikanlagen könnte ein Baustein hierzu sein. Die Rundverfügung G 5/2024 - Aktenstück Nr. 33 D der 26. Landessynode enthält in der Anlage Empfehlungen zum Einsatz von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf kircheneigenen Landflächen und weist auf Beratungsangebote hin.
Als Ansprechpersonen für weitergehende Fragen stehen Ihnen aus dem Haus kirchlicher Dienste Herr Benhöfer (Tel. 0511-1241-559, E-Mail: reinhard.benhoefer@evlka.de) und aus dem Landeskirchenamt Frau Diestelhorst (Tel. 0511-1241-244, E-Mail: aino.diestel-horst@evlka.de) für Fragen zu Photovoltaik auf kirchlichen Gebäuden und Frau Marten (Tel.0511-1241-237, E-Mail: erika.marten@evlka.de) für Fragen zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen, zur Verfügung.