Die Evangelische Friedensarbeit hat zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai erneut die Bedeutung des Grundrechts auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe hervorgehoben. „Nach wie vor werden in vielen Ländern Menschen verfolgt oder bestraft, nur weil sie aus Gewissensgründen es ablehnen, mit der Waffe Kriegsdienst zu leisten. Dabei ist die Kriegsdienstverweigerung ein unverzichtbarer Teil der Glaubens- und Gewissensfreiheit, den es zu achten gilt“, betont Landesbischof Friedrich Kramer, der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Auch in Deutschland gebe es derzeit ein wachsendes Interesse an KDV Beratungen, macht Michael Zimmermann deutlich. „Wir erhalten weiterhin vermehrt Anfragen von jungen Männern, die nicht gemustert sind und ebenso von Reservisten, die sich über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und das Verweigerungsverfahren informieren wollen, nicht zuletzt auch aus Sorge vor einer militärischen Zuspitzung des Ukraine-Kriegs“, erläutert das EAK-Vorstandsmitglied. Der Friedensverband
hat aufgrund des gestiegenen Interesses an Beratungsgesprächen in den vergangenen Wochen ein Beratungsnetzwerk aufgebaut.